Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz:
- gemäß den Pflegegraden 2-5 in Form von Sachleistungen oder Kombinationsleistungen (Sach- und Geldleistungen)
- Verhinderungspflege
Grund- und Behandlungspflege laut ärztlicher Verordnung:
- Grundpflege und Prophylaxe
- Injektionen
- Dekubitusbehandlungen
- Verbandwechsel
- Blutzuckermessungen
- Sonderernährungen (PEG)
- Überwachung parenterale Ernährung
- u.v.m
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote
Betreuungsangebote:
- Spaziergänge
- Brett- und Kartenspiele etc.
- gemeinsame Gespräche
Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung:
- Wohnungsreinigung
- Hausordnung